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Baurecht |
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Allgemeines Vertragsrecht |
Das Baurecht hat öffentlich-rechtliche Aspekte sowie privatrechtliche, die jeweils einer unterschiedlichen Herangehensweise bedürfen. Das öffentliche Baurecht ist stark vom Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und einzelnem Rechtssubjekt geprägt. Es geht hier um die Durchsetzung von Genehmigungen, die Verhinderung von Beeinträchtigungen und ganz allgemein die Eingliederung von Bauvorhaben in das komplizierte Geflecht öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnungen und sonstiger Vorschriften. Alleingestellt gegen die staatliche Baubehörde verliert man da schnell den Überblick und die Zuversicht. Wir können Ihnen beides erhalten. Im privaten Baurecht dreht sich nicht alles aber sehr vieles um den tatsächlichen oder vermeintlichen "Pfusch am Bau", also die Durchsetzung oder Abwehr von Mangel- und Mangelfolgerechten in allen Facetten, die das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verdingungsordnung für Bauleistungen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zur Verfügung stellen. Der alte Grundsatz "Bauen ist das Grauen" muss sich dabei nicht unbedingt bewahrheiten, wenn man sich rechtzeitig kompetente Berater an die Seite holt. |
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BBKS · Bacher Bender Kirchhofer Saifulin · Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft |
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