Gebühren

Die Vergütung der Notare für ihre Amtstätigkeit folgt ausschließlich (bis auf die gesetzlich geregelten Übergangsfälle) den gesetzlichen Vorgaben des seit dem 01.07.2013 gültigen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist bei jedem Notar bundesweit identisch. Sie darf insbesondere nicht verhandelt werden. Wählen Sie Ihren Notar daher unbedingt und allein unter Qualitätsgesichtspunkten aus.

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist im Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie ist jedoch im gesetzlichen Rahmen gestaltbar, insbesondere gibt es verschiedene Vergütungsmodelle, die im Vorfeld der Mandatierung besprochen und vereinbart werden können. Die klassische Abrechnung ist Geschäftswertgebunden und folgt den Tabellen des RVG.

Wir sprechen gerne offen über unsere Kosten, denn wir wissen, dass Ihre Zufriedenheit von der Überzeugung abhängt, dass unsere Leistung Ihre Honorierung rechtfertigt.

Bitte vergessen Sie bei alledem aber nicht, dass wir Rechtsanwälte auf dem Weg zu Ihrem Ziel keine Erfolgsversicherung anbieten können und dürfen, die Ihnen ein gewünschtes Ergebnis vertraglich garantiert. Wir sind einfach ein Erfolgsfaktor, der das Machbare maximiert und Ihnen für alles Andere Auswege aufzeigt.